Vergangenheit haben uns alle schockiert, berührt und beunruhigt. Der Fall, der schweren Gewalt gegen eine junge Frau aus Rendsburg, der im Innen- und Rechtsausschuss am 27. September 2023 auf der Tagesordnung stand, ist leider kein Einzelfall. Wir stellen immer wieder fest, dass Frauen insbesondere in und nach Trennungssituationen nicht ausreichend geschützt sind, obwohl die Behörden über Gewalt und Drohungen informiert waren und das Gewaltschutzgesetz in Anspruch genommen wurde.
Schleswig-Holstein hat sich als eines der ersten Bundesländer auf den Weg gemacht, die Istanbul-Konvention umzusetzen und mit Leben zu füllen. Mit dem Ziel, die Gewalt gegen Frauen aus dem Alltag zu verbannen und sie zu verhindern. Viel zu viele Frauen wurden oder sind Opfer von Partnerschaftsgewalt. Jede dritte Frau erlebt im Laufe ihres Lebens häusliche und/ oder sexualisierte Gewalt.
Das verlangt nach einem strukturierten Verfahren und Vorgehen gegen alle Formen von häuslicher und sexualisierter Gewalt. Deswegen ist es nur gut und angeraten ein wirksames Hochrisikomanagement einzurichten. Laut Art. 51 der Istanbul-Konvention benötigen wir Gefährdungsanalysen und ein Gefährdungsmanagement, um damit ein flächendeckendes Hochrisikomanagement in Fällen häuslicher Gewalt zu etablieren. Die Anpassung des Hochrisikomanagements bedeutet auch, dass es einen Bedarf gibt, den polizeilichen Erlass zum Einschreiten in Fällen von Häuslicher Gewalt zu überarbeiten. Die hilfreichen Erfahrungen aus dem KiK-Netzwerk, das seit mehr als 20 Jahren besteht, konnten hier gut einfließen.
2021 startete der interdisziplinäre „Fachaustausch Hochrisiko“ als Kooperationsgremium zur Begleitung und Entwicklung des fachübergreifenden Hochrisikomanagements. Mit dem Ziel, die Optimierung und Standardisierung des Verfahrens mit den Kooperationspartnern zu verbessern und um Schwachstellen zu lokalisieren und zu beseitigen. Besonders im Fokus steht hier eine ausreichend fundierte und abgesicherte Gefahrenprognose, sowie die Einbindung von Netzwerkpartnern unter Berücksichtigung des Landesverwaltungsgesetzes bei der Datenübermittlung zu nichtstaatlichen Stellen.
Anfang dieses Jahres fand eine interdisziplinäre Evaluation eines gemeinsamen Leitfadens statt, die noch in diesem Jahr fertiggestellt werden soll. Beide Pilotprojekte, in Flensburg und in Ratzeburg, werden auch nach dem Ablauf der Testphase weiter fortgesetzt. Dafür wurde bereits 2022 das Landesverwaltungsgesetz entsprechend geändert, um die Datenübermittlung personenbezogener Daten an geeignete Beratungsstellen oder öffentliche Stellen zu ermöglichen, vorausgesetzt, die betroffene Frau stimmt dem zu.
Um eine handhabbare Grundlage für die verschiedenen Netzwerkpartner in den Fallkonferenzen zu ermöglichen. Ein Handlungsleitfaden befindet sich in der Ausarbeitung. Für einen Leitfaden und einen Fachaustausch Hochrisiko, in dem alle Kooperationspartner beteiligt sind. Der polizeiliche Erlass dazu befindet sich in der Finalisierung.
Zum effektiven und wirksamen Schutz der Frauen vor häuslicher und sexualisierter Gewalt!